Familienrechner
Geben Sie einfach Ihre Daten ein und klicken Sie auf „Berechnung starten”. Es erscheint eine Gegenüberstellung der jetzigen Situation und die Rechnung des Fairen Familiengeldrechners. Im Vergleich der Nettolöhne sehen Sie, wie viel Geld Ihres monatlichen Verdienstes Ihnen bei gerechterer Familienpolitik bleiben würde. (*)
zu Punkt 1 |
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Seit der Rentenreform in 1956 ist die Alterssicherung „sozialisiert”, die Kindererziehung dagegen „privatisiert”. Notwendig für die Renten- und Pflegeleistungen der jetzt Erwerbstätigen ist die künftige Beitragszahlung der Kinder von heute. Daher leisten Kinderlose in diese Sozialversicherungen lediglich einen „hälftigen” Beitrag ein.
zu Punkt 2 |
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Kinder, besonders jüngere, haben beispielsweise wachstumsbedingt einen vermehrten Bekleidungsbedarf. So ist der kindspezifische Mehrbedarf annähernd dem Grundbedarf eines Erwachsenen vergleichbar.
BVerfGE 82, 60 vom 29. Juni 1990
zu Punkt 3 |
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In Deutschland gelten Kinder als reines Privatvergnügen. Nur das Existenzminimum zu berücksichtigen, wie dies derzeit geschieht, reicht nicht. Denn der Staat verlangt im Familienrecht von Eltern den jeweils angemessenen Unterhalt für ihre Kinder.
zu Punkt 4 |
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Indirekte Steuern (z.B. die „Mehrwertsteuer”) verzerren den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, da Familien für die Kinder naturbedingt einen Mehrbedarf unabhängig ihres Einkommens haben.
Familien in Deutschland werden finanziell benachteiligt.
Bedingt durch das staatliche Abgabensystem (direkte Steuern, indirekte Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung), steigt das Armutsrisiko mit der Kinderzahl.
Eltern mit drei Kindern sind zu 37 Prozent armutsgefährdet, Eltern mit vier Kindern gar zu knapp 60 Prozent. Zum Vergleich: Bei berufstätigen Singles sind es 13 Prozent.
In Deutschland profitiert von Kindern am meisten der, der keine hat.
So berücksichtigt zunächst das geltende Steuerrecht keine Kinder [mehr Info]. Das ausgezahlte Kindergeld ist überwiegend, wie Sie dem Informationsfeld entnehmen können, die Erstattung zu viel erhobener Einkommensteuer.
Wir haben in Anlehnung an die Bundesverfassungsgerichtsurteile [mehr Info], die besagen, dass Kinderlose nicht gegenüber Kinderhabende bevorzugt werden dürfen, einen Familiengeldrechner erstellt, der das Unrecht sichtbar macht. Ihm liegen folgende Annahmen zugrunde:
- Jedes Kind mindert den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung um 25%. Das Bundesverfassungsgericht hat angemerkt, dass Familien mit Kindern bereits einen generativen Beitrag zur Erfüllung des „Generationenvertrages” erbringen, denn sie erziehen die Beitragszahler von morgen. (?)
[mehr Info]
- Jedes Familienmitglied erhält das gleiche steuerliche Existenzminimum (Grundfreibetrag), von zurzeit jährlich 7.664 Euro. Warum sollen Kinder nur 2/3 Mensch sein? (?)
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- Der Familienbruttolohn wird auf die Anzahl der Familienmitglieder aufgeteilt, da alle davon leben müssen. (?)
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- Kinder sind von indirekten Steuern zu befreien, da diese dem Grundsatz widersprechen, dass auf das Existenzminimum keine Steuern erhoben werden dürfen. (?)
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(*) Hinweis zur Berechnung:
Der Familiengeldrechner leistet keine individuelle Einkommensteuer- berechnung. Die Berechnung erfolgt ohne Berücksichtigung von individuellen Frei- und Pauschbeträgen (z.B. Werbungskosten). Vorsorgeaufwendungen sind in der teilweisen Abzugsfähigkeit in dem monatlichen Steuerabzug eingerechnet. Den Sozialabgaben liegt ein Beschäftigungsverhältnis „West” und dem durchschnittlichen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 13,9 Prozent zu Grunde. Abweichungen zum tatsächlichen Lohnsteuer-/Sozialabgabenbetrag sind daher nicht ganz zu vermeiden.






