Faktencheck
Die folgende Liste enthält einige häufig (auch in den Medien) gebrauchte Falschmeldungen, mit denen dem Volk suggeriert werden soll, der Staat „fördere“ Familien.
Der Staat erbringe 156 Leistungen für Familien im Umfang von 184 Mrd. Euro jährlich.
Hierin sind etliche Maßnahmen aufgeführt, auf die alle Menschen in Deutschland – also auch ohne Kinder – einen Anspruch nach dem Grundgesetz haben (z. B. Witwenrenten).
Obwohl das Bundesfamilienministerium die tatsächlichen familienpolitischen Leistungen mit lediglich ca. 46 Mrd. beziffert, wird die o. g. gigantische Summe von 184 Mrd. Euro weiterhin verbreitet.
Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html
Sehen Sie sich an, was der Familienbund der Katholiken zum „184-Milliarden-Euro-Märchen“ schreibt: http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=283
und was der paritätische Wohlfahrtsverband errechnet hat: http://www.berlinonline.de/berlinerzeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0404/politik/0057/index.html
Der Fachanwalt für Steuerrecht des Familiennetzwerks e. V. führt dazu aus: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Luege&v=g7j
Auch der Deutsche Familienverband DFV – hier ein Vortrag von Prof. Dr. Anna Lenze (http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?id=2826&no_cache=1&sword_list[]=Milliarden) kommentiert die Zahlen. Lenze verweist auf: „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Inanspruchnahme familienbezogener Leistungen im Lebensverlauf, Expertise, erstellt durch Holger Bonin, Katharina Spieß, 2007.“ als Quelle.
Siehe auch Heft 3 des DFV-Familie (hier das Heft zum Download: http://www.deutscher-familienverband.de/fileadmin/DFV/Bund/Zeitung/2008/DFV_3_2008_Internet_3_08.pdf)
2. Wer lange in die Rentenversicherung eingezahlt hat, müsse auch seine Beiträge wieder zurückbekommen.
Eingezahlte Beiträge werden nicht für die spätere eigene Rente „aufgehoben“, sondern sofort an die heutigen Rentner ausgezahlt. Deshalb wurde schon 1992 in dem vom DFV erstrittenen „Trümmerfrauenurteil“ mit der Illusion aufgeräumt, man könne sich gegen eine Zukunft ohne Kinder „versichern“.
Details zum Verfassungsurteil: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Zusammenfassung&v=uej
Fakten zu Sozialversicherung und Familie: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=falsche&v=ajf
und: http://www.i-daf.org/74-0-Woche-34-2008.html
3. Familien würden durch das Kindergeld gefördert.
Der Staat muss dem Steuerzahler das belassen, was mindestens zur Teilhabe an der Gesellschaft erforderlich ist (sog. „Existenzminimum“) – auch für Kinder. Da seit 1996 Eltern genauso besteuert werden, als hätten sie keine Kinder, ist das Kindergeld in erster Linie eine Rückerstattung zuviel erhobener Steuern.
Quelle: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Finanzielle&v=h3g
Details: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Steuerfreibetraege&v=1cz6
4. Das Existenzminimum eines Kindes betrüge 3.648 € pro Jahr.
Das ist lediglich das „sächliche Existenzminimum“. In der Höhe sehr umstritten. Hinzu kommt der Aufwand für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Das steuerrechtliche Existenzminimum beträgt 2009 insgesamt 6.024 €. Bereits 2005 hatten sich die Unionsparteien für einen einheitlichen Steuerfreibetrag von 8.000 € ausgesprochen.
Details: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Steuerfreibetraege&v=1cz6
5. In der gesetzlichen Krankenversicherung seien Kinder kostenlos mitversichert.
Auch Versicherte mit Familie zahlen von ihrem gesamten Bruttoeinkommen Beiträge in die Sozialversicherung, auch von dem Teil ihres Einkommens, den sie für den Lebensunterhalt ihrer Kinder einsetzen müssen. Auf den Unterhalt werden Beiträge erhoben.
Details: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Kinderarmut&v=1d2s
und: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=falsche&v=ajf
6. Für die Erziehung eines Kindes gäbe es eine Rente von monatlich fast 100 €.
Für ein Kind, das nach 1991 geboren wurde, gibt es drei Babyjahre, ältere Mütter bekommen nur ein Babyjahr, das sind derzeit maximal 27,20 Euro Rente für ihre Erziehungsleistung – und das für niedrig geschätzt 20 Jahre Arbeit und Erziehungsverantwortung. Abhängig vom Geburtszeitpunkt des Kindes gibt es nur ein Drittel Rente für Erziehungszeiten.
Details: http://wissen.familie-ist-zukunft.de/wakka.php?wakka=Entscheidungen&v=blr
7. Das Elterngeld als Lohnersatzleistung würde die Entscheidung für ein Kind erleichtern.
Für rund die Hälfte der Familien gibt es nur den Mindestbetrag – seit der Neugestaltung nicht mehr 24 Monate lang sondern nur noch 12 bzw. 14 Monate. Familien mit niedrigem Einkommen erhalten im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld erheblich weniger.
Details: http://www.i-daf.org/79-0-Woche-36-2008.html
und: http://www.i-daf.org/216-0-Woche-36-2009.html
sowie: https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1024450






